Ehebruch ist, wie das Wort schon ausdrückt, wenn ein Mensch seine Ehe bricht. Das heisst: Eine verheiratete Person geht fremd und hat mit einer anderen sexuelle Gemeinschaft. Die Bibel sagt: «Die Ehe sei geehrt in allem und das Ehebett unbefleckt; denn Hurer und Ehebrecher wird Gott richten» (Hebr 13,4).
Hurerei ist, wenn ein Mensch ausserhalb der Ehe, ohne eine Ehe, vor einer Ehe, oder gar in einer Ehe häufig wechselnde sexuelle Kontakte pflegt. Die Prostitution fällt auch unter diesem Begriff. Lebt ein Verheirateter in einer solchen Hurerei, so fallen Ehebruch und Hurerei zusammen, wie in Hebräer 13,4 beschrieben.
Unzucht ist, wenn ein Mensch vor einem Ehebund (ohne Trauschein) bereits sexuellen Verkehr mit einer anderen Person hat. Das ist unzüchtiges Verhalten. Natürlich gehen diese drei Dinge – Ehebruch, Hurerei und Unzucht – oft ineinander über. Und gerade deshalb, damit die Unzucht ausserhalb einer ehelichen Beziehung vermieden wird, soll man heiraten. Das geht aus 1. Korinther 7,2 deutlich hervor: «Aber um der Unzucht willen habe jeder seine eigene Frau, und jede habe ihren eigenen Mann.»
Einer Ehe geht immer ein Ehebund voraus – das heisst, eine Hochzeit, die offiziell geschlossen wird. Das Wort «Ehe» im oben genannten Vers (Hebr 13,4) heisst im Griechischen gamos; und das bedeutet auch Hochzeit. Damit wird unterstrichen, dass die Ehe ein Hochzeitsbund ist. Es ist also nicht so, dass ein Mann, wenn er sich einfach eine Frau nimmt und mit ihr den Beischlaf hält, dann verheiratet wäre; nein.
Darum gibt es in praktisch jeder Kultur einen offiziellen Ehebund bzw. Vertrag, der vor Zeugen geschlossen wird. So hat Gott einen Bund der Ehe mit Israel geschlossen, wie Sprüche 2,17 zeigt: «die den Vertrauten ihrer Jugend verlässt und den Bund ihres Gottes vergisst» (vgl. Hes 16,8; Mal 2,14–16).
Maria war offiziell mit Joseph verlobt. Ebenso ist die Hochzeit zu Kana ein Beispiel dafür, dass eine Heirat öffentlich ist. Interessanterweise wird auch zur kommenden Hochzeit des Lammes eine Einladung ausgesprochen (s. Offb 19,9). Und denken wir nur an die Gleichnisse unseres Herrn über die Hochzeitsfeste.
Der Apostel Paulus schreibt überdies davon, dass, wenn es im Falle einer Scheidung (nur unter besonderen Voraussetzungen) zu einer Trennung kommt, man in solchen Fällen nicht gebunden ist (1.Kor 7,15). Nicht gebunden woran? An den Ehebund. Diese Aussage setzt also einen Ehebund voraus.
Wer im Alten Bund mit einer Frau Sexualverkehr hatte, musste sie heiraten. Warum? Weil Sex ausserhalb der Ehe nicht gestattet war und der Geschlechtsakt selbst noch keine Ehe bedeutete. «Wenn ein Mann eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und er liegt bei ihr, so muss er sie sich durch Bezahlung des Brautpreises zur Ehefrau nehmen» (2.Mo 22,15).
Rechtlich gesehen und genau genommen würde es heute reichen, wenn eine Ehe vor dem Standesamt geschlossen wird. Eine kirchliche Trauung ist anerkennens- und empfehlenswert, aber gesetzmässig nicht bindend. Gott hat den Staat eingesetzt und deshalb ist das Ehebündnis, das auf dem Standesamt geschlossen wird, auch vor Ihm gültig.