Der rasante Wandel der Zeit

Innerhalb der letzten 50 bis 70 Jahre haben sich im einst «christlichen Abendland» die Werte drastisch verändert. Ein Fallbeispiel.

Vor 70 Jahren. Ich war damals 13-jährig. Ein Ereignis ist mir in Erinnerung geblieben: Aufgewachsen in einem Einfamilienhaus-Quartier im Kanton Aargau. In direkter Nachbarschaft ein Ehepaar mit einer etwa 20-jährigen Tochter. Diese hatte einen Freund, der einmal über Nacht bei ihr blieb. Am anderen Morgen war in der Frühe ein Tumult im Nachbarhaus und auf der Strasse. Die Sittenpolizei war da und hat den jungen Mann mit Gewalt aus dem Haus geholt. Die eigenen Eltern hatten Anzeige erstattet. 

Vor 50 Jahren. Vorschriften der Liegenschaftsverwaltung der Zwingli-Stadt Zürich: Familienwohnungen durften nur an verheiratete Ehepaare vermietet werden. Ich meldete mich für eine Neubau-Wohnung im städtischen Lochergut mit 351 Neubau-Wohnungen an, die ab dem 1. Mai 1966 bezogen werden konnten. Im Februar 1966 bekam meine Frau kurz vor der Mittagszeit unangemeldeten Besuch. Sie backte gerade Schenkeli (ein typisch schweizerisches Gebäck). Der Besuch war eine Vertreterin der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Zürich. Sie wollte unsere Schlafzimmer und Badezimmer kontrollieren: Sie wollte sicher sein, dass wir tatsächlich ein verheiratetes Ehepaar waren. Das Konkubinat war damals noch strikt verboten und wurde polizeilich geahndet. Dann ihr Kommentar bei der Verabschiedung: «Ja, es ist alles in Ordnung, sie werden den Mietvertrag zugestellt erhalten.» Alle interessierten Wohnungs-Mieter wurden damals genauso streng kontrolliert. 

2016: Im vergangenen Jahr: Die christliche Partei EDU sah das Grundrecht der Ehe in Gefahr und lancierte eine Initiative. Grund war die auf eidgenössischer Ebene diskutierte Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Mit einer kantonalen Initiative unter dem Titel «Schutz der Ehe» wollte die in freikirchlichen und evangelikalen Kreisen verankerte politische Kleinpartei «pro-aktiv ein klares Bekenntnis ablegen zur natürlichen Ehe von Mann und Frau». In der Verfassung des Kantons Zürich sollte die Definition der Ehe «als auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» verankert werden. Am 27. November 2016 wurde das Stimmvolk des Kantons Zürich zur Abstimmung an die Urne gerufen. Das Ergebnis: 80.9 % vom Stimmvolk des Zürcher Zwingli-Kantons haben die Initiative abgelehnt 19.1 % sind noch bereit, ein Bekenntnis zur natürlichen Ehe von Mann und Frau abzulegen. Vor 70 bis 50 Jahre sprach niemand – zumindest nicht öffentlich – über gleichgeschlechtliche Paare. Der Fokus richtete sich auf das verbotene Konkubinat. Heute spricht man schon längst nicht mehr darüber, das ist doch normal. Heute werden auch gleichgeschlechtliche Paare der «Ehe» gleichgesetzt, und damit zur «Normalität» erhoben. Die «Zeit ist nahe gekommen» (Offb 1,3; vgl. Röm 1). Maranatha, komme bald, Herr Jesus!

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